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Preisinformation und Erstattungspflicht
Übersicht
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
Kosten der Therapie bei Miete des Gerätes
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Kostenerstattung durch die Krankenversicherung
Die Übernahme der Therapiekosten seitens der Versicherungen und Krankenkassen erfolgt jeweils im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Bisher wurden die Therapiekosten von den Privatversicherungen und Berufsgenossenschaften (im Falle eines Arbeitsunfalls) in 90% der Fälle übernommen.
Im Gegensatz zu Ländern, wie beispielsweise USA, Japan, Niederlande, Großbritannien sowie Skandinavien, in denen die Anwendung von Exogen-Ultraschall sehr weit verbreitet ist und von den Versicherungsträgern anstandslos erstattet wird, berufen sich die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland aufgrund der dramatischen finanziellen Lage im Gesundheitswesen auf eine interne Richtlinie des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen, welche die Verschreibung zu Lasten der Krankenkasse grundsätzlich nicht zuläßt. Genehmigungen erfolgten hier bisher im Rahmen von Einzelfallentscheidungen.
Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf jeglicher Art an unseren Produktspezialisten.
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