Informationen für den Arzt
Übersicht
Wie verordne ich Exogen?
a) Bei Mietgeräten
Haben Sie einen Patienten, bei dem eine Exogen Ultraschallbehandlung indiziert ist und das Gerät gemietet werden soll, dann wenden Sie sich an unseren Außendienstmitarbeiter oder an unser Verkaufsbüro in Marl.
Wir senden Ihnen bzw. Ihrem Patienten die Antragsunterlagen zu, die Sie bzw. der Patient ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken.
Sie schicken zudem ein Begründungsschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie bei Ihrem Patienten eine Exogen Ultraschallbehandlung durchführen möchten und ein Kassenrezept, auf dem eine Serie von Exogen Ultraschallbehandlungen verordnet ist.
Die Bezahlung durch die Krankenversicherung erfolgt im Einzelfall!
Die Versicherung erhält von Exogen Informationen über die Therapie und wird im Einzelfall über die Kostenübernahme entscheiden. Nach Vorlage der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung der Versicherung oder des Patienten wird durch unseren Außendienstmitarbeiter ein Einweisungstermin mit Ihnen und dem Patienten vereinbart. Während der Behandlungszeit bleibt der Patient unter ärztlicher Kontrolle.
b) Bei gekauften Geräten
Sollten Sie als Arzt ein von Exogen gekauftes Gerät besitzen, haben Sie alle Möglichkeiten, die Behandlung mit Ihrem Patienten und/oder der Versicherung/Berufsgenossenschaft direkt abzuwickeln. Bei Beratungsbedarf, wenden Sie sich bitte an unser Verkaufsbüro in Marl, an unseren Produktspezialisten oder an den für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter.
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Die häufigsten Indikationen für Exogen
- Nichtheilende Frakturen (Pseudarthrosen)
Heilungsrate ca. 85%,
Erfahrungswerte in Studien: ca. 120-160 Tage Behandlungsdauer
- Verzögerte Frakturheilung (Delayed Union)
Heilungsrate ca. 85-90%
Erfahrungswerte in Studien: ca. 60-120 Tage Behandlungsdauer
- Frische Frakturen mit erhöhtem Risiko zur Heilungsstörung wie z.B. bei offenen Frakturen, bei höhergradigem, geschlossenem Weichteilschaden.
Beschleunigung der Heilung der frischen Frakturen ca. 38%
- Knochenregeneration bei Kallusdistraktion
Beschleunigung der Regeneratreifung, in Tierstudien nachgewiesen. ca. 30%
Es kann jede Fraktur mit Exogen Ultraschall behandelt werden. Wichtig ist, daß die Ultraschallwellen in den Frakturspalt eindringen können. Auch bei liegendem Metall ist die Ultraschallbehandlung angezeigt, da keine Erwärmung oder Erschütterung auftritt.
Heilungsraten laut amerikanischer FDA Datenbank:
- Tibia 88,5%
- Femur 82,1%
- Humerus 76,8%
- Scaphoid 93,5%
- Metatarsalia 94,2%
- Radius/Radius-Ulna 91%
- Sprunggelenk 95,6%
- atrophe/hypertrophe Pseudarthrosen 85%/100%
- Auch bei liegendem Metall 88%
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Gegenanzeigen/Hinweise
Für den Gebrauch dieses Gerätes sind keine Gegenanzeigen bekannt.
Wichtige Voraussetzungen für die Anwendung von Ultraschall:
- Es dart keine klinisch nachweisbare Instabilität bestehen
- Die Fragmentstellung wird durch den Ultraschall nicht korrigiert oder verändert
- Der Frakturspalt sollte nicht breiter als 1 cm sein
- Eine vorhandene Infektion im Frakturbereich muss saniert sein
- Der zu behandelnde Patient muss tumorfrei sein
- Eine Schwangerschaft dart nicht vorliegen
- Bei der Behandlung des kindlichen Skelettes darf die Wachstumsfuge nicht unter dem Schallkopf liegen
Eine Wirksamkeit von Exogen Ultraschall bei der Behandlung folgender Indikationen ist nicht nachgewiesen:
- Bei Entzündungen
- Bei der Lockerung eines Implantates
- Bei Knochennekrosen
- Bei bestehenden Knochenkrankheiten
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zu weiteren Indikationen haben.
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